Projektförderung
Angesichts leerer öffentlicher Kassen und der gegenwärtigen gesellschaftlichen Lage für Menschen in Notsituationen, erkennen wir die Notwendigkeit, uns verstärkt der Projektförderung zuzuwenden. Zwar haben wir in der Vergangenheit bereits das ein oder andere Projekt unterstützt, jedoch waren gezielte Projektförderungen aus den verhältnismäßig geringen eigenen Spendenmitteln nicht zu stemmen.
Deshalb beabsichtigen wir zukünftig – selbstverständlich unter Berücksichtigung und Beachtung unserer Vereinssatzung – vermehrt soziale und soziokulturelle Projekte in Elmshorn und in der näheren Umgebung fördern, bei denen es sich um Armutsbekämpfung, Verhinderung von drohender oder bereits eingetretener Obdachlosigkeit, Isolation und Integrationshilfen handelt.
Wichtig ist dem Elmshorner Spendenparlament dabei insbesondere die Förderung von Präventionsprojekten in den genannten Bereichen.
Wir sind uns sehr wohl bewusst, dass diese Ziele mit den bisher vorhandenen bzw. erhaltenen Spendenmitteln allein nicht erreicht werden können. Daher wird es notwendig werden, weitere Einnahmemöglichkeiten, unterstützt durch Politik und Wirtschaft vor Ort auszuloten bzw. um Spendenmittel einzuwerben.
Förderkriterien
WISSENSWERTES ZUR PROJEKTFÖRDERUNG DES ELMSHORNER SPENDENPARLAMENTS.
Förderbereich
Das Elmshorner Spendenparlament will im Rahmen seiner Satzung Menschen in Elmshorn und Umgebung helfen, die von Armut, Obdachlosigkeit und Isolation betroffen oder akut bedroht sind. Außerdem möchte es die Integration von Menschen fördern. Neben direkten Hilfen im Einzelfall möchte das Elmshorner Spendenparlament Projekte und Präventionsarbeit in den zuvor genannten Bereichen unterstützen.
Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung durch das Spendenparlament können steuerbegünstigte Körperschaften sowie soziale oder karitative Initiativen, Institutionen und andere Vereine erhalten, welche dieselben Ziele wie das Elmshorner Spendenparlament verfolgen.
Zu beachten ist dabei, dass die Projekte in Elmshorn oder in der näheren Umgebung angesiedelt sein müssen. Es kann sich dabei um ein neues Projekt handeln oder um ein bestehendes Hilfsangebot, das erweitert werden soll. Bereits durchgeführte Projekte werden nicht im Nachhinein unterstützt. Vorhaben werden in der Regel nur einmalig gefördert. Anschub- oder Zwischenfinanzierung müssen zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation der Menschenführen. Sie sollen mittel- bis langfristige Wirkung haben. Dauerfinanzierungen sind nicht möglich. Ein Anspruch auf Förderung durch das Elmshorner Spendenparlament besteht nicht.
Informationsblatt Förderkriterien
Förderantrag und Antragsverlauf
Die Antragstellung muss schriftlich erfolgen und unteranderem ein schlüssiges Finanzierungskonzept enthalten. Der Vorstand des Vereins und das Präsidium prüfen die eingehenden Anträge auf satzungsgemäße Zuwendungsmöglichkeiten und unterbreiten daraufhin dem Spendenparlament Vorschläge zur Mittelvergabe zur endgültigen Entscheidung.
Das Spendenparlament kommt mindestens einmal im Jahr zusammen, um über gestellte Projektanträge zu entscheiden. Diese Sitzung findet im Frühjahr statt. Weitere Sitzungen bei Bedarf. Antragsschluss für die Frühjahrssitzung ist der 30. Nov. des Vorjahres.
Antragstellende erklären sich dazu bereit, mit dem Elmshorner Spendenparlament zu kooperieren insbesondere bei der Prüfung der Mittel, und erlauben dem Elmshorner Spendenparlament grundsätzlich die Nutzung des Zuwendungsprojektes für seine Öffentlichkeitsarbeit. Nach Durchführung des Projektes sind dem Elmshorner Spendenparlament ein Verwendungsnachweis und ein Abschlussbericht vorzulegen.
Download Projektantrag